Wichtiger Hinweis zum Einbau von Sonnenschutzfolien
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise des Kraftfahrt Bundesamt (KBA)
Die durch das KBA, gemäß der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) geprüften Sonnenschutzfolien, dürfen nachträglich an der Innenseite von Kraftfahrzeugscheiben aufgebracht werden, die für die Sicht des Fahrzeugführer nicht von Bedeutung sind.
(Im Regelfall ab B-Säule nach hinten und nicht an den vorderen Seitenscheiben bzw. an der Windschutzscheibe)
Die Folie an der Heckscheibe, darf nur in Verbindung mit einem rechten Außenspiegel montiert werden.
Die Folien dürfen nur bis zur Scheibenhalterung auf den Scheiben aufgebracht werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung ist unzulässig |