Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
     
 

1. Geltungsbereich
2. Angebote, Vertragsabschluss, Änderung der Lieferart
3. Liefer- und Leistungszeit
4. Leistungs- und Lieferstörungen
5. Gewährleistungsrechte
6. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung
7. Versand und Gefahrübergang, Versicherung
8. Eigentumsvorbehalt
9. Gerichtsstand
10. Widerrufsrecht
11. Datenschutz
12. Salvatorische Klausel

§ 1 GELTUNGSBEREICH

1.1. Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten Angebotes und führen uns erteilte Aufträge auf Lieferung und / oder
Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann
Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor Abschluss des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind,
der Vertragspartner jedoch Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist und er aufgrund früherer Geschäftsverbindung, sei es durch früheren Vertragsschluss, frühere Angebote
von uns oder frühere Geschäftsverhandlungen mit uns Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen erhalten hat.

1.3. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen eines Kunden werden selbst dann nicht Bestandteil oder Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages, wenn sie der Kunde
regelmäßig auch für Bestellungen oder Auftragserteilungen verwendet.

1.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den einzelnen Vertrag oder gegenüber einem Kunden grundsätzlich schriftlich
bestätigt haben.

§ 2 ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSMÄßIGKEIT

2.1. Mit unseren Angeboten wollen wir interessierten Kunden die Möglichkeit für Bestellungen geben; unsere Angebote sind daher grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei
denn, dass wir ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes schriftlich bestätigen. Ein Vertrag kommt erst mit uns zustande, wenn wir einem Kunden die Annahme seiner
Bestellung schriftlich bestätigen oder ihm die bestellte Ware liefern bzw. aushändigen.

2.2. Die vertragsmäßige Erfüllung erfolgt durch Übereignung gemäß der durch THB schriftlich bestätigten Auftragsbestätigung oder durch Übergabe der Ware.
Hierbei bedeuten unwesentliche Änderungen gegenüber der Bestellung, die die Tauglichkeit oder den Wert für den Besteller nicht berühren, ebenfalls die vertragsgemäße Erfüllung.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsmerkmale, die die Tauglichkeit nicht berühren, sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich
vereinbart werden. Technische und / oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten und Katalogen behalten wir uns vor, ohne
dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Erfolgen durch den Hersteller bzw. unseren Lieferanten bezüglich eines bestellten Artikels Änderungen, dies sind
Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur, Konstruktion und/oder Modelltyps, ist uns die Lieferung eines dem bestellten Artikel entsprechenden anderweitigen
Fabrikats vorbehalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der Preis für das andere Fabrikat den des ursprünglich vorgesehenen Artikels um nicht mehr als 5 % übersteigt.
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten
vorzunehmen.

§ 3 LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT

3.1. Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine Kalendermäßige
Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes; die von uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, dass die Verbindlichkeit als absolutes
Fixgeschäft ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart worden ist.

3.2. Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung angeben, stehen stets unter dem Vorbehalt, dass wir bezüglich des bestellten Artikels selbst richtig, rechtzeitig
und vollständig beliefert werden.

3.3. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

§ 4 LEISTUNGS- UND LIEFERSTÖRUNGEN

4.1. Bei einem Überschreiten des angegebenen Liefertermins kommen wir nur in Verzug, wenn wir trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch den Kunden nicht liefern;
die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

4.2. Für Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Tatsachen oder Ereignissen, die uns unbekannt sind und die wir nicht zu vertreten haben, trifft
uns kein Verschulden.

4.3. Im Falle unseres Lieferverzuges hat der Kunde einen Nacherfüllungsanspruch, den er THB gegenüber unter weiterer Fristsetzung geltend machen kann. Sollte die Lieferung für
den Kunden nicht mehr von Interesse sein, ist der Kunde berechtigt nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus
gehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche oder Aufwendungsersatzansprüche nach § 284 BGB, sind ausgeschlossen.

4.4. Wir haften - soweit zulässig - nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen und keinesfalls für Verrichtungsgehilfen

§ 5 GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE

5.1. Wir stehen dafür ein, dass von uns gelieferte Artikel frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind.

5.2. Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns
unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel,
Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür
trägt der Kunde.

5.3. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt für private Kunden zwei Jahre ab Gefahrübergang, spätestens ab Übergabe. Bei einem Handelskauf durch Unternehmen im Rahmen ihrer
wirtschaftlichen Tätigkeit verringert sich diese Gewährleistungsfrist einvernehmlich im Voraus auf ein Jahr ab Warenübergabe durch THB. Gewährt der Hersteller für bei uns
gekaufte Ware eine längere Garantie, kann diese über uns bei Auftreten von Fehlern oder Mängeln kostenpflichtig abgewickelt werden.

5.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs-
oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem Verant- wortungsbereich gehörige dritte
Personen oder dadurch entstehen, dass an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet
werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

5.5. Wir leisten Gewähr in Form des Nacherfüllungsanspruchs nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Hierzu hat uns der Kunde den beanstandeten
Artikel vollständig in der Originalverpackung zuzusenden und hierbei die beanstandeten Mängel, Fehler oder Schäden so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Die Gefahr
der Zusendung beanstandeter Ware an uns und der anschließenden Rücksendung, auch im Falle einer Ersatzlieferung, trägt der Kunde, sofern er die Ware nicht bei THB abgibt
und abholt. Diese Regelung gilt auch bei Inanspruchnahme einer Garantieleistung des Herstellers über uns nach Ablauf unserer Gewährleistungsverpflichtung.


5.6. Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Kunden erst zu, wenn THB seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und
Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommen oder mindestens zwei Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels führten
und darüber hinaus ein Recht auf Schadensersatz, wenn THB den Mangel zu vertreten hat.

5.7. Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, für Mangelfolgeschäden,
aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, THB hat den Mangel zu vertreten.

5.8. Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber unserem Kunden, eine Abtretung der gegen uns bestehenden Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.

5.9. Ergibt die Überprüfung der reklamierten Ware, dass der vom Kunden geltend gemachte Mangel nicht vorliegt, der Artikelvielmehr mangel- und fehlerfrei ist, sind wir berechtigt,
dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Barzahlung bei Abholung zu belasten bzw. auf Kundenwunsch bei Rücksendung des Artikels mit den
Versandspesen per Bar Nachnahme zu erheben.

§ 6 PREISE, ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG

6.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Firmensitz THB-Technic House Berlin GmbH in Berlin ohne andere Nebenleistungen.

6.2. Soweit nicht anders vereinbart ist die Rechnung mit Warenübergabe fällig. Zahlungen haben innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu erfolgen.

6.3. Jede Zahlung eines Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und / oder Zinsen entstanden sind,
zunächst auf die Kosten und dann die Zinsen verrechnen, selbst wenn der Kunde eine anders lautende Leistungsbestimmung vorgenommen hat. Hierüber informieren
wir den Kunden.

6.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn THB über den Betrag verfügen kann. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

6.5. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Falle der Vorkasse oder der Lieferung gegen Rechnung die
von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten
Zinssatzes für offene Kontokorrent Kredite zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

6.6. Gerät ein Kunde im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, sämtliche uns gegenüber diesem Kunden zustehenden Ansprüche fällig zu stellen.

6.7. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Kunden die an diesen gelieferten Waren und Gegenstände bereits vor Ablauf einer gemäß § 326 BGB gesetzten
Nachfrist heraus zu verlangen, ohne dass hierin und / oder in der Rücknahme solcher Waren ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Der Kunde erteilt bereits hiermit im
Vorwege seine Einwilligung für einen gegebenenfalls erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Artikel. Die uns durch die Warenrücknahme und ggf. deren Wiederausbau
entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rücksendung, hat der Kunde zu tragen.

6.8. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 7 VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG, VERSICHERUNG

7.1. Wir versenden bei uns bestellte Artikel, die nicht abgeholt werden sondern vielmehr zugeschickt werden sollen, grundsätzlich gegen Barnachnahme, wobei wir uns die Art der
Versendung (Deutsche Post AG, privater Paketdienst usw.) vorbehalten.

7.2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung der bestellten Artikel geht zu dem Zeitpunkt
auf den Kunden über, zu dem wir die Warensendung an das den Transport bzw. die Versendung ausführende Unternehmen übergeben haben. Wird der Versand auf Wunsch
des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

7.3. Eine Versicherung für den Fall, dass bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
und auf seine Kosten ab.

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlicher
von uns dem Kunden gelieferter Ware vor (Vorbehaltsware).

8.2. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und / oder weiter zu veräußern.
Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits hiermit und im Vorwege
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen
weiterhin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzubeziehen. Im Falle des Widerrufs, der nur zulässig ist, wenn der Kunde uns gegenüber mit seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, und auf unsere Aufforderung hat der Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die zum
Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen, wie Lieferscheine, Rechnungen, vorzulegen.

8.3. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung von uns gelieferter Artikel (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns
das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen einheitlichen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue
Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.

8.4. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten zu erstatten.

§ 9 GERICHTSSTAND

9.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und THB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2. Als Gerichtsstand ist Berlin vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.

§ 10 WIDERRUFSRECHT

10.1. Privatkunden steht nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über
sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur
Verfügung gestellt worden ist. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs an die angegebene Adresse der THB-Technic House Berlin GmbH. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden.

10.2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,- Euro hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Er hat dabei ein übliches und anerkanntes
Transportunternehmen bzw. Paketdienst (z. B. Deutsche Post AG) mit einem Standardpaket oder Päckchen zu beauftragen.

§ 11 DATENSCHUTZ
Die THB-Technic House Berlin GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich
ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß
Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

§ 12 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berühren. Sie ist vielmehr durch eine rechtlich zulässige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der
nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

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